Stand: 9. Oktober 2026
Status und Frist
Der Förderaufruf ist geöffnet. Vollständige Anträge für die aktuelle Runde sind bis zum 31. März 2027, 23:59 Uhr einzureichen. Die Einreichung erfolgt über das elektronische Antragsportal; die offiziellen Formulare und Unterlagen sind dort verfügbar. Eine Verlängerung wird laut Förderbekanntmachung beabsichtigt, hängt aber von neuen beihilferechtlichen Regelungen ab.
Ziel und Fördergegenstände
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt junge gemeinwohlorientierte Unternehmen in der Phase der Marktfestigung. Die Vorhaben sollen zu gesellschaftlichen oder ökologischen Herausforderungen beitragen, zum Beispiel in Klima- und Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Teilhabe, Bildung, Gesundheit, Integration, nachhaltiger Mobilität oder gesellschaftlichem Zusammenhalt. Technologische Lösungen müssen einen nachweisbaren gesellschaftlichen Mehrwert haben.
Förderfähig können projektbezogene Lieferungen und Dienstleistungen sein, die die strukturellen, organisatorischen oder vertrieblichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Marktposition stärken. Die Förderbekanntmachung nennt unter anderem Produkt- und Dienstleistungsprototypen, externe Beratung, Coaching und Qualifizierung, Software und digitale Lösungen, Marktstudien, Kreativleistungen sowie IT- und Implementierungsleistungen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Sie müssen die Kriterien der Social Business Initiative und die EU-KMU-Definition erfüllen; dazu gehören höchstens zehn beschäftigte Personen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Förderbekanntmachung verlangt zudem unter anderem, dass keine Gewinne ausgeschüttet oder entnommen wurden und dass das Unternehmen keine fremde Tätigkeit übernommen hat, kein anderes Unternehmen übernommen hat und nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen ist. Eine Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen und eine KMU-Erklärung sind einzureichen.
Zuschuss und Durchführung
Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro; die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 Euro Zuschuss. Der Durchführungszeitraum kann bis zu zwölf Monate betragen. Begleitendes Coaching ist verpflichtend. Kostenvoranschläge von mindestens drei geeigneten Anbietern sollen je geplantem Auftrag vorgelegt werden, soweit dies möglich ist. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch entsteht erst mit bestandskräftigem Zuwendungsbescheid.