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BMFTR IPCEI INT 2026: Fusionsvorhaben – Skizzenfrist 15. Oktober

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BMFTR IPCEI INT 2026: Fusionsvorhaben – Skizzenfrist 15. Oktober

Deutschland | BMFTR IPCEI INT: Interessenbekundung für hochinnovative Fusionsvorhaben und industrielle Wertschöpfungsketten. Projektskizze bis 15. Oktober 2026. Die Förderhöhe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke; ein angemessener Eigenbeitrag ist darzustellen.

Deutschland | BMFTR: IPCEI INT – Interessenbekundung für Fusionsvorhaben und Wertschöpfungsketten. Stand: 9. Oktober 2026.

STATUS UND FRIST

Das Verfahren ist geöffnet. Die Projektskizze muss bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Interessenbekundung bereitet eine mögliche spätere Förderung vor; eine Skizze begründet weder eine Zuwendung noch eine Zusicherung. Für ausgewählte Vorhaben folgen europäische Abstimmung und beihilferechtliche Genehmigung vor einem formellen Förderantrag.

FÖRDERGEGENSTAND

Gesucht werden hochinnovative, risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben für Magnet- oder Laserfusion und zugehörige Wertschöpfungsketten, die deutlich über den internationalen Stand der Technik hinausgehen und einen europäischen Mehrwert schaffen. Beispiele sind Tritium- und Brennstoffkreisläufe, Hochtemperatur-Supraleitung, Fusionslaser, Plasmaheizungs- und Divertorkomponenten, neue Werkstoffe, Fertigungs- und Qualifizierungsverfahren sowie digitale Werkzeuge und KI für Fusionsanlagen. Nuklearmedizinische Gesundheitslösungen auf Basis von Radioisotopen sind ausgeschlossen.

WER KANN TEILNEHMEN

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt einer späteren Auszahlung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Vorhaben müssen in ein integriertes europäisches IPCEI passen und Zusammenarbeit mit Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten ermöglichen. Mit der Arbeit darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.

FÖRDERHÖHE UND EIGENANTEIL

Die Richtlinie nennt keinen pauschalen Förderhöchstbetrag oder einheitlichen Fördersatz. Die mögliche Beihilfe wird anhand der nachgewiesenen Finanzierungslücke bestimmt; ein angemessener Eigenbeitrag und die Gesamtfinanzierung sind darzustellen. Verbindliche Förderhöhe und Förderentscheidung stehen erst nach dem mehrstufigen Verfahren und der beihilferechtlichen Genehmigung fest.

ERSTER SCHRITT

Bis 15. Oktober 2026 sind die englischsprachige Projektskizze und eine vorläufige Finanzierungslückenberechnung mit den offiziellen Vorlagen über easy-Online einzureichen. Die Skizze sollte technische Neuheit, hohes Entwicklungsrisiko, Verwertungsperspektive, europäische Einbindung und grenzüberschreitende Effekte belegen.

QUELLEN (geprüft 9. Oktober 2026)

BMFTR, aktuelle Ausschreibung, Frist, Teilnahme- und Förderbedingungen: https://info.bmftr-fusionsforschung.de/-lp/8PD6032543/2DQmC376

Bundesanzeiger AT 24.08.2026 B3: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/JMgNtF6RwGIGz8OMmzh/JMgNtF6RwGIGz8OMmzh/BAnz%20AT%2024.08.2026%20B3.pdf?26=&inline=





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