Stand: 9. Oktober 2026 · Bund, Deutschland · Förderung
BMAS-Förderaufruf: Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt Vorhaben, die Unternehmen und Beschäftigte bei der Einführung und Nutzung konkreter KI-Anwendungen unterstützen. Die Richtlinie umfasst zwei Handlungsfelder: bundesweit skalierbare Kompetenz- und Praxisräume für KI und Arbeit im Betrieb sowie wissenschaftliche Analysen zu KI, Produktivität, Beschäftigung und Arbeitsqualität.
Antragstellende und Förderbedingungen
Direkte Zuwendungsempfänger können Forschungseinrichtungen, Einrichtungen für Wissensverbreitung oder Forschungsinfrastrukturen sein. Einzel- und Verbundvorhaben sind möglich. Unternehmen können im ersten Handlungsfeld die Unterstützungsangebote nutzen; sie sind dadurch nicht selbst direkte Zuwendungsempfänger. Eine Weiterleitung der Förderung an Teilvorhabenpartner ist ausgeschlossen.
Das Gesamtvolumen beträgt bis zu 41 Mio. Euro. Für die drei Unterstützungskategorien im ersten Handlungsfeld sind 85 % und für wissenschaftliche Analysen im zweiten Handlungsfeld 15 % vorgesehen; die Richtlinie stellt die Aufteilung unter den Vorbehalt der Entscheidung des BMAS. Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung von 10 % vorgesehen; begründete Ausnahmen sind im Antrag zu erläutern. Die übliche maximale Laufzeit beträgt bis zu 48 Monate im ersten und bis zu 36 Monate im zweiten Handlungsfeld.
Antragsfrist
Anträge können bis zum 14. Oktober 2026 um 16:00 Uhr eingereicht werden. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und der elektronische Antragseingang im KBS-Förderportal.
Offizielle Quellen
Quellenstand: 9. Oktober 2026. Drei BMAS-/Denkfabrik-Informationsquellen und das Förderportal als Antragsweg geprüft. Das AE Valley Tender-Standardbild v6 bleibt als Beitragsbild zugeordnet.