Programm und Frist
Der Go-to-Market Gutschein des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt sehr junge Start-ups dabei, einen digitalen Produktprototypen mit externer Expertise zu entwickeln. Der Förderaufruf läuft im EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Oktober 2026 über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Das Verfahren ist einstufig. Fördermittel stehen insgesamt im Umfang von 31,5 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung; die Bewilligung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und ist nicht garantiert.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die erstmalige Handelsregistereintragung oder Gewerbeanzeige darf höchstens drei Jahre zurückliegen. Der Unternehmenssitz muss während der gesamten Vorhabenlaufzeit in NRW liegen. Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Übernahmen oder Zusammenschlüsse sind grundsätzlich ausgeschlossen, mit den in der Richtlinie beschriebenen engen Ausnahmen bei weniger als zehn Prozent Umsatzveränderung.
Förderfähiges Vorhaben und Kosten
Gefördert wird die Entwicklung eines funktionsfähigen, vereinfachten Prototyps eines digitalen Produkts, das aus Software besteht und Hardwarekomponenten enthalten kann. Förderfähig sind projektbezogene Fremdleistungen für Software- und Hardwareentwicklung, Produkt- und UI/UX-Design, externe Inhalte, unmittelbar projektbezogene Geschäftsmodell-, Markt-, Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing und Vertrieb, Vorprodukte und Prototyp-Teillösungen einschließlich Lizenzen sowie bestimmte Coaching- und Beratungsleistungen. Kosten an nahestehende oder maßgeblich verbundene Unternehmen sind ausgeschlossen; dieselben Ausgaben dürfen nicht doppelt aus öffentlichen Förderprogrammen bezuschusst werden.
Zuschusshöhe und Begleitung
Es können bis zu 50.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben über höchstens zwölf Monate angesetzt werden. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent, höchstens 35.000 Euro; die Mindestzuwendung liegt bei 15.000 Euro. Coach und Mentor müssen das Start-up begleiten. Mit dem Antrag sind ihre Erklärungen und geforderten Eignungsnachweise einzureichen; regelmäßige verbindliche Gespräche sind vorgeschrieben.
Primärquellen
PtJ / IN.NRW Förderaufruf: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/go-to-market
EFRE.NRW Förderprogramm: https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/go-market-gutschein
Förderrichtlinie (PDF): https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/14184/live/lw_file/f-C3-B6rderrichtlinie-go-to-market-gutschein.pdf