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Österreich: Eureka Quantum 2026 — bis zu 700.000 € für kooperative Quantentechnologie-F&E

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Österreich: Eureka Quantum 2026 — bis zu 700.000 € für kooperative Quantentechnologie-F&E

Offener FFG-Eureka-Aufruf für kooperative experimentelle Entwicklung im Quantentechnologie-Bereich. Bis zu 700.000 € österreichischer Zuschuss; internationales Konsortium aus mindestens zwei Ländern. Einreichschluss 1. Februar 2027, 12:00 Uhr. AE-Valley-Fit mangels Projekt- und Antragstellerangaben nicht bestätigt.

EUREKA QUANTUM 2026 – KOOPERATIVE QUANTENTECHNOLOGIE-F&E

Die FFG hat die österreichische nationale Ausschreibung „Eureka Quantum 2026“ geöffnet. Sie fördert marktnahe experimentelle Entwicklung zu Quantentechnologien in internationalen Eureka-Netzwerk- oder Clusterprojekten. Die österreichischen Projektpartner werden durch die FFG nach österreichischen Regeln gefördert; Partner im Ausland beantragen bei ihrer jeweils zuständigen nationalen Förderagentur.

FÖRDERRAHMEN UND FRIST

• Österreichisches Ausschreibungsbudget: 1,3 Mio. Euro.

• Maximaler österreichischer Förderbetrag: 700.000 Euro je Projekt; nicht rückzahlbarer Zuschuss.

• Maximale Förderintensität: kleine Unternehmen 60 %, mittlere 50 %, große 40 % der förderbaren Kosten. Forschungseinrichtungen erhalten im Konsortialprojekt 50 %. Beim Unternehmensprojekt mit Forschungs-Unterauftrag dürfen Drittkosten höchstens 50 % der Gesamtprojektkosten ausmachen.

• Einreichschluss: 1. Februar 2027, 12:00 Uhr. Bis dahin sind der internationale Eureka-Antrag und der österreichische FFG-eCall-Antrag einzureichen.

• Alle internationalen Förderentscheidungen müssen bis 30. Juni 2027, 12:00 Uhr, vorliegen. Projektlaufzeit: 12–36 Monate.

ZENTRALE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Das Mindestkonsortium umfasst zwei unabhängige Organisationen aus zwei Eureka-Ländern. Das Vorhaben muss auf ein innovatives Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung mit Verwertungsperspektive zielen und einem zivilen Zweck dienen. Kein Partner und kein Land darf mehr als 70 % des Projektbudgets verantworten. Für österreichische Förderung muss ein österreichisches Unternehmen beteiligt sein; Forschungseinrichtungen können zusätzlich eingebunden werden. Nationale und internationale Anträge müssen dieselben Projekttitel und Akronyme führen. Der nationale Antrag ist im eCall unter „Basisprogramm: Eureka Kooperation“ einzureichen.

VORLÄUFIGE AE-VALLEY-EINORDNUNG

Bedingter Themen-Lead, kein bestätigter Match. Die Ausschreibung wäre nur relevant, wenn AE Valley oder ein österreichischer Partner tatsächlich ein anwendungsnahes Quantentechnologie-Entwicklungsprojekt mit einem geeigneten Eureka-Konsortium verfolgt. Eine österreichische antragstellende Einheit, Quantentechnologie-Bezug, zivile Verwertung, technischer Entwicklungsstand, Kostenplan und ausländischer Eureka-Partner sind nicht belegt. Daher ist Förderfähigkeit oder Projektpassung derzeit nicht bestätigt.

OFFIZIELLE QUELLE UND EINREICHUNG

FFG-Ausschreibung und Ausschreibungsdokumente: https://www.ffg.at/europa/ausschreibungen/quantum-2026

Internationale Einreichung: Eureka- oder jeweilige Cluster-Plattform. Österreichischer Antrag zusätzlich im FFG-eCall: https://ecall.ffg.at

Bitte vor Antragstellung den aktuellen Ausschreibungs-, Instrumenten- und Kostenleitfaden prüfen.

Recherche-Stand: 9. Oktober 2026. Förderentscheidung und Verfügbarkeit der Mittel liegen bei den zuständigen Förderstellen. AE-Valley-Fit ist ohne Angaben zum Vorhaben und Antragsteller nicht verifiziert.





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