Der FFG Skills Scheck 2026 bezuschusst externe berufliche Weiterbildungen mit klarem Schwerpunkt auf Digitalisierung und/oder ökologischer Nachhaltigkeit. KI und Dateninnovation gehören zu den genannten Schlüsseltechnologien. Die Förderung betrifft Schulungen für Mitarbeitende, nicht die Entwicklung eines Produkts.
Förderung und Frist
Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der förderbaren externen Weiterbildungskosten, maximal 5.000 Euro pro Person. Pro Unternehmen können höchstens fünf Personen gefördert werden; pro Person ist ein Scheck und eine Weiterbildung zulässig. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen wird netto gerechnet.
Der laufende Einreichzeitraum endet spätestens am 15. Dezember 2026 um 12:00 MEZ. Die Ausschreibung kann früher schließen, falls die Mittel ausgeschöpft sind. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Die Schulung muss bei einem anerkannten Anbieter stattfinden, innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden, und die Rechnung darf zum Antrag noch nicht ausgestellt sein.
Vorhaben fördern: vorläufige Einordnung
Ein AE Valley-Match ist nicht bestätigt. Relevant wäre das Programm nur bei einer förderfähigen österreichischen Rechtseinheit und einem konkreten externen Weiterbildungsbedarf mit Digitalisierungs- oder Nachhaltigkeitsschwerpunkt. Antragsteller, Niederlassung, Mitarbeitende, Training und Mittelverfügbarkeit sind für AE Valley nicht authentifiziert.
Quelle
FFG Skills Schecks 2026: https://www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2026
Prüfstand: 9. Oktober 2026. Vor einer Einreichung Leitfaden und FAQ auf der FFG-Seite prüfen.
KEWinnA: Ideenwettbewerb für entfernte klimaneutrale Wärmequellen — Frist 31. Oktober 2026