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Österreich: Nationale Ko-Förderung DIGITAL Europe 2026 – 3. Ausschreibung bis 3. November

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Österreich: Nationale Ko-Förderung DIGITAL Europe 2026 – 3. Ausschreibung bis 3. November

Österreichs FFG stellt 957.158 Euro für die nationale Ko-Förderung ausgewählter DIGITAL-Europe-Projekte bereit. Nur bereits von der EU geförderte Projektpartner können bis 3. November 2026 einreichen.

Stand: 9. Oktober 2026

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) kofinanziert ausgewählte österreichische Organisationen, die bereits für Projekte des 9. Digital-Europe-Calls eine Förderzusage der Europäischen Kommission erhalten haben. Das Gesamtbudget dieser Ausschreibung beträgt 957.158 Euro.

Fördergegenstand

Die 3. Ausschreibung umfasst zwei Themen: den europäischen Datenraum für die Fertigung und KI-gestützte Lösungen für medizinische Bildgebung. Gefördert werden ausschließlich Tätigkeiten der ausgewählten Organisationen in den bereits bewilligten EU-Projekten.

Förderhöhe und Projektpartner

Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die konkrete Höchstquote hängt vom Organisationstyp ab: bis zu 10 Prozent für KMU, bis zu 25 Prozent für Großunternehmen und bis zu 50 Prozent für Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen bei nichtwirtschaftlicher Tätigkeit. Die EU-anerkannten Kosten und die in der Ausschreibung genannten Partnerobergrenzen begrenzen den Betrag zusätzlich.

  • UNDERPIN-X — Datenraum Fertigung, Partner 6: höchstens 138.871 Euro; Projektlaufzeit bis zu 36 Monate.

  • GenAISpace — Datenraum Fertigung, Partner 8: höchstens 250.000 Euro; Projektlaufzeit bis zu 36 Monate.

  • SCOPE-AI — KI in der medizinischen Bildgebung, Partner 1: höchstens 293.287 Euro; Partner 13: höchstens 275.000 Euro; jeweils bis zu 48 Monate.

Die Beträge sind Obergrenzen für die benannten Projektpartner; die tatsächliche Förderung richtet sich nach den anerkannten Projektkosten und Förderquoten.

Wer kann einreichen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich bereits ausgewählte österreichische Organisationen mit Förderzusage der Europäischen Kommission für eines der in der Ausschreibung genannten Projekte. Erforderlich sind ein unterzeichnetes Grant Agreement der Europäischen Kommission und ein FFG Letter of Intent, das die Einreichberechtigung bestätigt. Je Organisation ist höchstens ein Antrag pro Projekt möglich. Für Unternehmen gelten De-minimis-Regeln.

Frist und Verfahren

Der Antrag ist elektronisch über eCall bis 3. November 2026, 12:00 Uhr MEZ einzureichen. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der FFG muss spätestens am 27. Oktober stattgefunden haben; die Terminvereinbarung muss bis spätestens 20. Oktober erfolgen. Kosten müssen zum bewilligten EU-Projekt gehören und im Arbeitsplan den genehmigten Aufgaben zugeordnet werden.

Offizielle Quellen

Verbindlich sind die Ausschreibungsunterlagen und Angaben der FFG.





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