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Österreich: Nationale Ko-Förderung DIGITAL Europe 2026 – 3. Ausschreibung

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Österreich: Nationale Ko-Förderung DIGITAL Europe 2026 – 3. Ausschreibung

Die FFG vergibt 957.158 Euro nationale Ko-Förderung an ausgewählte österreichische Partner von vier EU-geförderten Projekten aus dem 9. DIGITAL-Europe-Call. Antrag bis 3.11.2026; verpflichtendes Beratungsgespräch bis 27.10.

Österreichische Ko-Förderung für ausgewählte Projekte aus DIGITAL Europe

Die FFG hat die 3. Ausschreibung zur nationalen Ko-Förderung bereits von der Europäischen Kommission geförderter Projekte aus dem 9. DIGITAL-Europe-Call geöffnet. Antragsberechtigt sind ausschließlich die in den Ausschreibungsunterlagen genannten österreichischen Projektpartner, die für ihr EU-Projekt ein unterzeichnetes Grant Agreement und von der FFG einen Letter of Intent zur Einreichberechtigung nachweisen können. Das Angebot ist daher keine allgemeine Förderung für neue Projektideen.

Projektbezogene Höchstbeträge

  • UNDERPIN-X, Thema Data Space for Manufacturing, Partner 6: höchstens 138.871 Euro; Laufzeit bis zu 36 Monate.

  • GenAISpace, Thema Data Space for Manufacturing, Partner 8: höchstens 250.000 Euro; Laufzeit bis zu 36 Monate.

  • SCOPE-AI, Thema KI in der medizinischen Bildgebung, Partner 1: höchstens 293.287 Euro; Partner 13: höchstens 275.000 Euro; Laufzeit bis zu 48 Monate.

Das Gesamtbudget beträgt 957.158 Euro. Die Ko-Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Die tatsächliche Höhe ist durch die von der EU anerkannten Kosten gedeckelt. Laut Ausschreibungsleitfaden beträgt die maximale Quote je Organisationstyp 50 Prozent für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen, 10 Prozent für KMU und 25 Prozent für Großunternehmen. Die zulässigen Kosten umfassen unter anderem Personal, Anlagennutzung, Sach-, Dritt- und Reisekosten, soweit sie unmittelbar den genehmigten Aufgaben des EU-Projekts zugeordnet werden können.

Fristen und Einreichung

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über eCall bis 3. November 2026, 12:00 Uhr MEZ einzureichen. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der FFG muss bis spätestens 27. Oktober stattfinden; die Terminvereinbarung ist bis spätestens 20. Oktober erforderlich. Förderwerbende müssen ihre im EU-Projekt bewilligten Arbeitspakete, Kosten sowie das unterschriebene EU-Grant Agreement, den vollständigen EU-Antrag und den FFG-Letter-of-Intent beilegen.

Offizielle Quellen

Stand der Angaben: 9. Oktober 2026. Maßgeblich sind der aktuelle Leitfaden und die Bedingungen der FFG.





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