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Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) in Schleswig-Holstein

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Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) in Schleswig-Holstein

EIK unterstützt schleswig-holsteinische KMU mit Innovations-Bonus, Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus. Aktuelle Konditionen, Voraussetzungen und Quellenstand: 9. Oktober 2026.

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit der EIK-Richtlinie Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Programm umfasst drei Module: Innovations-Bonus, Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus. Die Richtlinie wurde 2026 aktualisiert. Für die Antragstellung gelten die jeweils aktuellen Richtlinien und Unterlagen der WTSH.

Innovations-Bonus
Schleswig-Holsteinische KMU können externe Innovations- und Beratungsleistungen für neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bezuschussen lassen. Dazu gehören je nach Vorhaben unter anderem Design, Prototypen, Tests, Forschung und Entwicklung sowie Zertifizierung. Die förderfähigen Ausgaben liegen bei 15.000 bis 140.000 Euro. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent bei privaten Anbietern oder bis zu 70 Prozent bei Forschungs- und Wissenseinrichtungen. Die Höchstbeträge betragen 56.000 bzw. 98.000 Euro. Antragstellende müssen unter anderem Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, KMU-Status, Innovationsgrad, Finanzierung und die Durchführung sowie Verwertung des Vorhabens im Land nachweisen. Der beauftragte Anbieter muss unabhängig sein. Vor einem verbindlichen Auftrag ist der Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn abzuwarten.

Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Die beiden Seed-Module richten sich an kleine Unternehmen, die höchstens fünf Jahre alt sind und ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufbauen oder erweitern. Der Seed-Bonus unterstützt insbesondere Personal und Entwicklungsarbeiten; förderfähige Ausgaben liegen bei 15.000 bis 120.000 Euro, der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen. Der SeedInvest-Bonus unterstützt geeignete Investitionen in Geräte und Ausstattung; förderfähige Ausgaben liegen bei 15.000 bis 50.000 Euro, ebenfalls mit bis zu 80 Prozent Förderung. Beide Module haben ein zweistufiges Verfahren: zuerst Projektvorschlag mit Geschäftsmodell und Kostenplan, danach bei positiver Bewertung der digitale Förderantrag. Die De-minimis-Grenzen und alle weiteren Richtlinienbedingungen sind zu beachten.

Aktueller Stand und nächster Schritt
Die WTSH-Seiten beschreiben die digitale Antragstellung für den Innovations-Bonus und das zweistufige Verfahren für die Seed-Module. Auf den geprüften Seiten ist keine feste Einreichungsfrist genannt. Verfügbarkeit und Voraussetzungen sollten vor Antragstellung direkt beim Fördergeber bestätigt werden.

Ein Bezug zu KI-gestützten Arbeitsanweisungen oder Wissenstransfer in der Produktion ist für sich allein kein bestätigter Förderfit. Vor einer Empfehlung müssen Antragstellerstandort und KMU-Status, Alter des Unternehmens (für Seed), konkreter Innovations- und Entwicklungsplan, Kosten, Finanzierung, Unabhängigkeit des Dienstleisters und Verwertung in Schleswig-Holstein belegt sein. Für AE Valley liegt derzeit kein authentifiziertes Antragsteller- oder Projektprofil vor; ein individueller Match ist daher nicht bestätigt.

Offizielle Informationen
• WTSH – Innovations-Bonus: https://wtsh.de/de/einstiegsfoerderung-fuer-innovationsvorhaben-von-kmu-eik-innovation-bonus
• WTSH – Seed- und SeedInvest-Bonus: https://wtsh.de/de/einstiegsfoerderung-fuer-innovationsvorhaben-von-kmu-eik-seed
• Schleswig-Holstein – konsolidierte EIK-Richtlinie: https://wtsh.de/file/richtlinie_eik_bf.pdf

Stand der Quellenprüfung: 9. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie, die vollständigen Antragsunterlagen und Auskünfte der WTSH.





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